Tennisabteilung des FC Südstern Karlsruhe e.V.
Tennisabteilung des FC Südstern Karlsruhe e.V.

Spielordnung der Tennisabteilung des FC Südstern 06 Karlsruhe

 A.  SPIELBERECHTIGUNG

 

1.    Es dürfen nur Personen mit gültiger Spielmarke die Tennisanlage benutzen.    

2.   Personen, die nicht Mitglied der Tennisabteilung sind, können die Tennisanlage als Gast, als Teilnehmer von Turnieren, Vereinsveranstaltungen oder als Mitglied einer Gastmannschaft bei Verbands- und Freundschafts- spielen benutzen. 

3.    Weitere Spielberechtigungen kann die Abteilungsleitung erteilen.

4.  Auf den Tennisplätzen darf nur mit Tennisschuhen und in Tenniskleidung gespielt   werden.

5.    Weisungsbefugt sind alle Mitglieder der Abteilungsleitung und der Platzwart.

 

B.  SPIELZEIT

 

1.    Saisonbeginn und Saisonende werde von der Abteilungsleitung festgelegt.

2.    Die Abteilungsleitung kann Plätze sperren für die Durchführung von Verbands-     Freundschaftsspielen, Turnieren, Vereinsveranstaltungen und Mannschafts- training.

3.    Dem Platzwart steht das Recht zu, ebenfalls Plätze zu sperren bei schlechten Witterungsverhältnissen, oder nach erfolgten Reparaturarbeiten.

 

C.  SPIELABLAUF

 

1.    Die jeweilige Spieldauer beträgt für EINZEL =  45 Minuten, DOPPEL =  60 Minuten. Die zeitlichen Einschränkungen gelten nicht, wenn Platzkapazität zur Verfügung steht.

2.    Das Spiel ist so rechtzeitig zu beenden, dass innerhalb der festgelegten Spieldauer der Platz abgezogen und bewässert werden kann.

3.    Jeder Spieler hängt seine Spielmarke bei Spielbeginn an die dem Platz zugehörige Zeittafel. Der Spielzeitanzeiger wird auf die Uhrzeit gestellt, zu der das Spiel beendet sein muss.

4.    Sind die Plätze belegt, kennzeichnen die wartenden Spieler durch Anhängen ihrer Spielmarken an die nächste freie Zeit auf der entsprechenden Zeittafel ihren Spielanspruch.

 

D.  PLATZORDNUNG

 

  1. Alle Mitglieder der Tennisabteilung sind aufgerufen, auf Ordnung und Sauberkeit auf der Tennisanlage zu achten. Jedes Mitglied, das den Tennisplatz als Letzter verlässt, sollte bitte die Türe zur Anlage schließen.

  2. Für mutwillige Beschädigungen der zur Tennisanlage gehörenden Einrichtungen können die Mitglieder verantwortlich gemacht werden.

 

 

E.  SPIELEN MIT GÄSTEN

 

  1. Die Gastspielordnung ist für alle Mitglieder gültig und einzuhalten. Verstöße gegen diese Festlegungen kann zu Regressforderungen führen bis zum Ausschluss aus der Abteilung.  
  2. Das Spielen mit Gästen ist nur möglich, wenn Platzkapazität zur Verfügung steht.
  3. Vereinsmitglieder haben gegenüber Gastspielern bei der Platzbelegung Vorrang.
  4. Die Gebühren für das Spielen über einen ganzen Tag betragen für unsere Gäste:
    Studenten, Azubis                        5 €
    Erwachsene                                 7 €

    Jugendliche bis 18. Lebensjahr   3 €
  5. Vor Beginn des Spieles mit einem Gast ist der Spielanspruch durch eine gültige Gastspielmarke an der Zeittafel anzuzeigen. Die Spielmarken sind nicht übertragbar.
  6. Die Gastmarken müssen ausgefüllt sein und sollen folgende Angaben enthalten: Name des Gastes, Datum des Spieltages, Unterschrift desjenigen der die Gastspielkarte verkauft hat.
  7. Das Betreten der Tennisanlage als Gast erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Verein bei Unfällen ist ausgeschlossen.
  8. Gastspieler dürfen nur fünf mal pro Saison auf der Anlage spielen. Ausnahmeanträge können nur beim Abteilungsleiter gestellt werden.

 

Karlsruhe im Juli 2019
Abteilungsleitung

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Tennisabteilung

Ettlinger Allee 7

76199 Karlsruhe - Rüppurr

 

Tel. 0721 / 88 23 81

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