A. SPIELBERECHTIGUNG
1. Es dürfen nur Personen mit gültiger Spielmarke die Tennisanlage benutzen.
2. Personen, die nicht Mitglied der Tennisabteilung sind, können die Tennisanlage als Gast, als Teilnehmer von Turnieren, Vereinsveranstaltungen oder als Mitglied einer Gastmannschaft bei Verbands- und Freundschafts- spielen benutzen.
3. Weitere Spielberechtigungen kann die Abteilungsleitung erteilen.
4. Auf den Tennisplätzen darf nur mit Tennisschuhen und in Tenniskleidung gespielt werden.
5. Weisungsbefugt sind alle Mitglieder der Abteilungsleitung und der Platzwart.
B. SPIELZEIT
1. Saisonbeginn und Saisonende werde von der Abteilungsleitung festgelegt.
2. Die Abteilungsleitung kann Plätze sperren für die Durchführung von Verbands- Freundschaftsspielen, Turnieren, Vereinsveranstaltungen und Mannschafts- training.
3. Dem Platzwart steht das Recht zu, ebenfalls Plätze zu sperren bei schlechten Witterungsverhältnissen, oder nach erfolgten Reparaturarbeiten.
C. SPIELABLAUF
1. Die jeweilige Spieldauer beträgt für EINZEL = 45 Minuten, DOPPEL = 60 Minuten. Die zeitlichen Einschränkungen gelten nicht, wenn Platzkapazität zur Verfügung steht.
2. Das Spiel ist so rechtzeitig zu beenden, dass innerhalb der festgelegten Spieldauer der Platz abgezogen und bewässert werden kann.
3. Jeder Spieler hängt seine Spielmarke bei Spielbeginn an die dem Platz zugehörige Zeittafel. Der Spielzeitanzeiger wird auf die Uhrzeit gestellt, zu der das Spiel beendet sein muss.
4. Sind die Plätze belegt, kennzeichnen die wartenden Spieler durch Anhängen ihrer Spielmarken an die nächste freie Zeit auf der entsprechenden Zeittafel ihren Spielanspruch.
D. PLATZORDNUNG
Alle Mitglieder der Tennisabteilung sind aufgerufen, auf Ordnung und Sauberkeit auf der Tennisanlage zu achten. Jedes Mitglied, das den Tennisplatz als Letzter verlässt, sollte bitte die Türe zur Anlage schließen.
E. SPIELEN MIT GÄSTEN
Karlsruhe im Juli 2019
Abteilungsleitung
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