Hinweise der Mitgliederverwaltung
- Der Beitrag wird jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres abgebucht.
- Rechnungszahler bitten wir bis Ende Februar ihren Beitrag auf das Konto des FC Südstern einzuzahlen.
- Bei Eintritt nach dem 01.02. erfolgt eine weitere Abbuchung im Mai sowie im Oktober eines Jahres.
- Bei Eintritt nach dem 01.07. des Jahres wird der halbe Beitrag nach den Aufnahmemodalitäten abgebucht. Wir bitten Sie, sorgen Sie rechtzeitig für die Deckung Ihres Kontos, um unnötige Kosten zu
vermeiden.
- Teilen Sie uns rechtzeitig Änderungen Ihrer Bankverbindung und/oder Adresse mit.
- Für Mitglieder die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen („Selbstzahler“) entsteht eine zusätzliche Verwaltungspauschale von 10 € pro Beitragseinzug.
Beitragsermäßigung
Der Vorstand kann aus sozialen oder aus im Vereinsinteresse liegenden Gründen Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.
Es gelten folgende Regelungen:
- Anträge auf Beitragsermäßigungen sind spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Abbuchungstermin (01.02.) vorzulegen.
- Dem schriftlichen Antrag ist immer ein Nachweis z.B. (gültige Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung) beizufügen.
- Eine Verrechnung oder Beitragsrückerstattung für zu spät eingereichte Anträge erfolgt nicht.
- Die Dauer der Beitragsermäßigung richtet sich jeweils nach der vorgelegten Bescheinigung, gilt jedoch längstens für ein Jahr.
- Ist die Voraussetzung einer Ermäßigung nach Ende dieser Frist noch gegeben, so ist erneut ein Antrag zu stellen.
Hinweis – Kündigung
Für den Austritt ist eine, lt. Satzung schriftliche, an den Verein gerichtete Austrittserklärung erforderlich. Der Austritt kann nur zum 31.12. eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat erklärt werden.